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   VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096   

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VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096 (https://dejure.org/2016,3206)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096 (https://dejure.org/2016,3206)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - AN 3 K 15.50096 (https://dejure.org/2016,3206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 2 S. 2, AufenthG § ... 60 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 4, AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 2, RL 2005/85/EG Art. 25 Abs. 2 Bst. a, RL 2013/32/EU Art. 52 UAbs. 1, RL 2013/32/EU Art. 33 Abs. 1 S. 2 Bst. a, VwVfG § 51 Abs. 1, VwVfG § 51 Abs. 2, VwVfG § 51 Abs. 3, AsylG § 71a, AsylG § 71
    Subsidiärer Schutz, Unzulässigkeit, subsidiärer Schutz, sichere Drittstaaten, Flüchtlingsanerkennung, Zweitantrag, Umdeutung

  • rewis.io

    Lediglich subsidiärer Schutz ohne Flüchtlingszuerkennung im sicheren Drittstaat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 17.6.2014, 10 C 7.13, entschieden, dass ein erneutes Anerkennungsverfahren unzulässig sei, wenn dem Ausländer bereits in einem anderen Mitgliedsstaat internationaler Schutz, also Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. Juni 2014, 10 C 7.13 - juris - ausdrücklich entschieden, dass ein Ausländer aufgrund der genannten Regelungen, wenn ihm bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Schutzstatus zuerkannt wurde, gleichen oder minderwertigen Schutz nicht erneut in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen kann.

    "Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem im angefochtenen Beschluss zitierten Urteil vom 17. Juni 2014 (10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 30) entschieden, dass ein Begehren auf Zuerkennung von unionsrechtlichem subsidiären Schutz unzulässig ist, wenn dem Ausländer bereits im Ausland die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder eines subsidiär Schutzberechtigten i. S.v. § 4 AsylVfG zuerkannt worden ist.

  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096
    Des Weiteren wurde auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2015, 1 B 41.15, hingewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 23. Oktober 2015, 1 B 41.15, klarstellend und ergänzend darauf hingewiesen, dass bei Schutzanträgen, die noch unter der Altfassung der Asylverfahrensrichtlinie gestellt worden sind und für welche daher die durch die Asylverfahrensrichtlinie n. F. erweiterten Möglichkeiten der Antragsablehnung als unzulässig noch nicht greifen, die Gewährung (bloßen) subsidiären Schutzes in einem anderen Mitgliedsstaat einem "Aufstockungsbegehren" auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht entgegensteht und eine materielle Prüfung durch die Beklagte nicht ausschließt.

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096
    Eine Umdeutung würde des Weiteren auch daran scheitern, dass die Rechtsfolgen einer Entscheidung nach § 71 AsylG für den Kläger ungünstiger wären (vgl. BVerwG v. 16.11.2015 - 1 C 4.15 - juris zur insoweit vergleichbaren Situation des § 71a AsylG), z. B. weil es dabei nicht mehr um die Überstellung in einen Dublin-Staat ginge, sondern er nach Erlass einer Abschiebungsandrohung in jeden aufnahmebereiten Staat abgeschoben werden könnte.
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096
    Die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 legt einheitliche Kriterien für die Qualifizierung als Flüchtling fest, sieht aber keine völkerrechtliche Bindung eines Vertragsstaats an die Anerkennungentscheidung eines anderen vor (vgl. BVerwfG, B.v. 14.11.1979 - 1 BvR 654/79 - BVerfGE 52, 391 ; BVerwG, U.v. 29.4.1971 - BVerwG 1 C 42.67 - BVerwGE 38, 87 = Buchholz 402.24, § 28 AuslG Nr. 2 Seite 4 f.).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 51.15

    Zuerkennung der Rechtsstellung eines Flüchtlings im Ausland hinsichtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096
    Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 2015, 1 B 51.15, heißt es u. a. wie folgt:.
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 42.67

    Teilhabe des Ehegatten am Flüchtlingsstatus des anderen - Gewährung von Asylrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096
    Die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 legt einheitliche Kriterien für die Qualifizierung als Flüchtling fest, sieht aber keine völkerrechtliche Bindung eines Vertragsstaats an die Anerkennungentscheidung eines anderen vor (vgl. BVerwfG, B.v. 14.11.1979 - 1 BvR 654/79 - BVerfGE 52, 391 ; BVerwG, U.v. 29.4.1971 - BVerwG 1 C 42.67 - BVerwGE 38, 87 = Buchholz 402.24, § 28 AuslG Nr. 2 Seite 4 f.).
  • VGH Bayern, 06.03.2015 - 13a ZB 15.50000

    Zuständigkeit zur Entscheidung über Asylantrag

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096
    Die als isolierte Anfechtungsklage zulässige Klage (vgl. z. B. BayVGH v. 6.3.2015 - 13 a ZB 15.50000) ist auch begründet.
  • VG München, 29.03.2017 - M 11 K 16.31273

    Unzulässiger Asylantrag wegen Schutzgewährung in Italien

    Gegen die Entscheidung, den Asylantrag als unzulässig abzulehnen ist richtigerweise eine Anfechtungsklage statthaft (vgl. VG Ansbach, U. v. 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096 - juris Rn.17).
  • VG München, 04.08.2016 - M 11 K 15.31006

    Subsidiärer Schutz in sicherem Drittstaat steht in Altfällen einer zusätzlichen

    Der streitgegenständliche Bescheid ist infolge dessen, dass dem Kläger in Italien (nur) subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, und er mit seinem Asylantrag die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begehrt, rechtswidrig und verletzt ihn in seinen Rechten, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (so auch VG Ansbach, Urteil vom 23. Febrauar 2016, AN 3 K 15.50096) .
  • VG München, 12.09.2017 - M 11 K 17.37165

    Erfolgloses Eilverfahren eines Staatsangehörigen aus Somalia gegen eine

    Gegen die Entscheidung, den Asylantrag als unzulässig abzulehnen ist richtigerweise eine Anfechtungsklage statthaft (vgl. VG Ansbach, U. v. 23.02.2016 - AN 3 K 15.50096 - juris Rn.17).
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